|
Fernbehandlungen Fernbehandlungensind in Deutschland generell verboten ! Wer ohne einen Patienten, mit der behandelten Krankheit je gesehen oder gar untersucht zu haben Arzneimittel verordnet, der behandelt fern. Nicht darunter fällt folgendes, man unterscheide hier vom Rat im Bezug auf den Umgang mit einer Erkrankung, einem Ergänzungs -Futtermittel, einem Tipp zur Vorbeugung, und alternativer ganzheitlich nicht anerkannter Behandlungsweisen (ist die Behandlungsweise nicht anerkannt - ist es keine Behandlungsweise und wer nicht behandelt fällt auch nicht unter das Verbot) - wo dahingestellt bleibt, ob diese wirken oder nicht (z.B. Handauflegen - Runen - Heilmittel die nicht als solche durch das Arzneimittelgesetz deklariert sind) - oder der Ersten Hilfe bis zum dann aber unerlässlichen Besuch bei einer/m ganzheitlichen Behandler/in oder Tierärztin/-Arzt.
Das darf der Tierheilpraktiker nicht: Folgende Arbeiten darf der Tierheilpraktiker NICHT durchführen: Impfungen und Seuchenbekämpfung; Operationen (weil keine Narkosemittel verwendet werden dürfen), hierzu gehört auch das Tätowieren, weil dabei auch eine Betäubung nötig ist; geburtsheilkundliche Untersuchungen (Seuchenrecht); bei Notfällen NUR Erste -Hilfe; Röntgen (wegen der Strahlenschutz-Verordnung nur nach einer entsprechenden Ausbildung); Einschläfern; Herstellung von Arzneimitteln; Verkauf von Arzneimitteln; Verordnen von verschreibungspflichtigen Medikamenten; Alles Andere kann behandelt werden.
Einige physiologische Werte beim Hund
|
Kontakt: Gaby Schuricht- Erbe in der Mutte 11 58456 Witten schurichterbegaby@gmail.com schurichterbe@bemermail.com thermo-vet.bemergroup.com
Spechzeiten:
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||